Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, um den Zugang zu Kinderpornografie im Internet zu beschränken. So lautet jedenfalls das offizielle Statement.
Dieses Gesetz schreibt verbindlich, also für alle großen Internet-Provider vor, was letzte Woche schon in einem Vertrag zwischen dem BKA und freiwillig vorgepreschten Netz-Anbietern wie Alice, T-Online und anderen vereinbart wurde.
So sollen künftig Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten auf Listen gesetzt werden, welche täglich den Providern übermittelt werden, welche dann wiederum die entsprechenden Seiten sperren.
Technische Kritik an dem Gesetz gibt es en masse: Es sei nicht praktikabel, weil diese Sperren ganz simpel zu umgehen seien, es komme einem „Augen schließen“ anstatt einer Strafverfolgung der Täter gleich, bloße Symbolpolitik, Populismus, Wahlkampfgetöse usw. etc. pp.
Alles wunderbar z. B. bei Heise nachzulesen, muss deswegen hier nicht wiederholt zu werden.
Nun sollte mensch sich nicht all zu oft in irgendwelchen Verschwörungstheorien ergehen, aber in diesem Fall sind erhebliche Zweifel bzgl. des Ziels dieses Gesetzes wohl berechtigt. Denn zu den technischen bzw. praktischen Mängeln kommen noch ein paar extra-saure Bon-Bons..
Das BKA wird diese Sperrlisten nämlich alleine erstellen. Ohne Richterkontrolle, ohne Datenschutzbeauftragten, ohne alles. Nicht, dass der Justiz in diesem Staat soviel Vertrauen entgegen zu bringen wäre; aber ohne Kontrolle durch andere Instanzen kommt das BKA einer Geheimen (Staats-) Polizei ziemlich nahe. Niemand sonst als das BKA und eine möglichst geringe Zahl von Mitarbeitern bei den Internetprovidern darf die Sperrlisten sehen, niemand kann ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Die Provider müssen die Listen laut Gesetz „gegen Kenntnisnahme durch Dritte“ sichern und sie kommentarlos umsetzen. Gleichzeitig werden nicht nur die darauf aufgeführten Seiten blockiert, sondern auch auf diese Seiten verlinkende Seiten.
Entgegen früherer, kaum eine Woche alter Versicherungen soll jetzt auch jeder Zugriff auf diese Seiten protokolliert werden, d.h. die IP-Adresse gespeichert werden. Dem BKA steht es frei, diese Daten zur Strafverfolgung zu nutzen.
Das öffnet der maßlosen Verfolgung politischer Gegner Hof und Tür.
Und wer garantiert, dass es bei Kinderpornoseiten bleiben wird? Wenn diese strafrechtlich-relevanten Inhalte heute gesperrt werden, warum sollte dann morgen nicht auch gewaltverherrlichenden Seiten der Stecker gezogen werden? Oder politisch extremen? Oder Seiten, welche auf urheberrechtlich geschützte Downloads verweisen? Oder welchen, die Sachbeschädigung gutheißen? Oder , oder, oder… Dank den an alles denkenden Gesetzesentwerfern aus bundesdeutschen Ministerien wäre das (legal) nicht nachprüfbar. Dabei könnte das BKA z.B. durch kurze Sperrung über wenige Tage Besucher der Seite identifizieren und im Zuge der Ermittlung wegen dieses „Verstoßes“ viele Daten sammeln, Einblicke gewinnen und Scheiße bauen. Selbst wenn mensch es schafft, den Fall vor Gericht zu bringen, und dort die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens feststellen zu lassen, haben die Bullen längst schön mitgeloggt, die Daten ausgewertet und, natürlich, abgespeichert. Schöne neue Welt.
Wir werden nicht von Laien regiert. Wer glaubt, die entsprechenden Regierungsstellen wüssten nichts über die (Nicht-) Effektivität dieses Gesetzes, der glaubt auch noch an den Osterhasen.
Fakt ist, dass hier unter fadenscheinigen Ausreden eine Struktur zur Zensur des Internets durch das BKA installiert wird.
Also, wenn demnächst beim Ansteuern dieses Blogs nur ein rotes STOPP-Schild auftaucht, wisst ihr Bescheid: Meinungsfreiheit war gestern.

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